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10.08.2018, von Guntram Schloß

Apella-Mitarbeiter auf der Schulbank

PIB, VIB, KID, PRIIP – allein die Aufzählung der kryptischen Abkürzungen von gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblättern kann Makler und deren Partner in den Finanzdienstleistungsinstituten den Schweiß auf die Stirn treiben.

Im Sinne und zum Nutzen seiner Partner

Weiterbildung steht bei uns immer im Fokus

Dutzende neue Vorschriften sind in den letzten Jahren für die Anlageberatung und den Vertrieb von Fonds hinzugekommen. Keiner weiß das besser als die Makler selbst, die sich immer wieder mit neuen Regeln und Regulierungen beschäftigen mussten und es wohl auch in Zukunft weiter tun müssen.

Was für den Makler zutrifft, gilt aber für seine Ansprechpartner in den Pools und Produktgesellschaften ebenso. Sie müssen gleichermaßen ständig dazulernen. Auch die Apella-Mannschaft bleibt am Ball. In einer Fachschulung für Mitarbeiter in Finanzdienstleistungsinstituten haben sich Apella-Kollegen ausgiebig mit den rechtlichen Grundlagen und Auswirkungen der MiFID II ausgiebig beschäftigt. Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten, Eignungsbericht und Geeignetheitserklärung, Zielmarktbestimmung bei den verschiedenen Dienstleistungen – die Liste der Themen ist lang, die vom Gesetzgeber auf die Agenda des Finanzvertriebs gesetzt werden.

Apella will und wird seine Partner auch künftig umfassend und rechtssicher begleiten. Daher steht auch bei uns regelmäßig Fortbildung auf dem Programm. Immer mit dem Ziel, die Dienstleistung für die angeschlossenen Makler zu verbessern und jederzeit Antwort auf ihre Fragen parat zu haben. Eines ist schließlich sicher: Das nächste Drei- oder Vier-Buchstabenwort, das mal wieder eine neue Dokumentations- oder Aufklärungspflicht mit sich bringt, kommt bestimmt. Darauf will Apella vorbereitet sein. Im Sinne und zum Nutzen seiner Partner.

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Über den Autor


Guntram Schloß, Vorstandsvorsitzender
Guntram Schloß ist Gründer und Vorstandsvorsitzender der Apella AG

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