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27.01.2020, von Apella AG

“Tippgeber” werden und profitieren

Wussten Sie schon …

Jahr für Jahr entgeht Ihnen Umsatz und stornofreier Ertrag aus der Vermittlung von Finanzierungen, weil Sie denken ohne die Gewerbeerlaubnis nach § 34i können Sie keine Finanzierungsprodukte anbieten.

Stimmt auch!

Aber wir haben eine Lösung für unsere Makler aus dem Apella Maklerverbund.

Jeder zweite Deutsche hat Finanzierungsbedarf.

Wir bieten unseren Partnern die Möglichkeit, auch ohne die nötige Gewerbeerlaubnis für seine Kunden Finanzierungen anzufragen und zu beantragen. Da dieser Sachverhalt kaum bekannt ist, werden viele Kundenanfragen aufgrund fehlender Gewerbeerlaubnis einfach abgewiesen, ein klarer Fehler und entgangener Umsatz. Wie Sie völlig risikofrei und ohne jeglichen Aufwand eine Finanzierung für Ihren Kunden beantragen können erfahren Sie hier…

Wie funktioniert es?

Wer eine Finanzierung vermitteln möchte, benötigt gemäß § 34c,i GewO eine entsprechende Gewerbeerlaubnis mit vorangegangener Sachkundeprüfung. Liegt diese Erlaubnis nicht vor, dann ist jegliche Beteiligung an der Vermittlertätigkeit nicht gestattet. Diese Vermittlertätigkeit liegt aber dann nicht vor, wenn der Vermittler den Kontakt zwischen Kunde und einem entsprechenden Erlaubnisinhaber der Apella AG herstellt und alle weiteren Angelegenheiten der Finanzierung mit dem Kunden dort bearbeitet werden.

Fazit

Sie treten gegenüber der Apella als „Tippgeber„ auf. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung von der Beantragung bis zur letzten Auszahlung. Dabei steht die Kundenzufriedenheit immer im Vordergrund.

Sie sind Erlaubnisinhaber nach § 34c,i GewO?

Profitieren auch Sie von diesem Modell! Auch wenn Sie Inhaber einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis sind, können Sie das Tippgebermodell für sich nutzbar machen. Erweitern Sie Ihren Vertriebsbereich, indem Sie Kollegen aus Ihrem Umfeld ohne Finanzierungslösungen für dieses Modell begeistern und profitieren Sie beide davon. Selbstverständlich sind die so erzielten zusätzlichen Umsätze relevant für die Berechnung der Boni.

IHRE VORTEILE:

  • Geringer Aufwand, erschließen von Bestandspotenzialen und stornofreie Erträge
  • Die Abrechnung erfolgt über das bewährte Apella Abrechnungssystem

Meinungen zum Tippgebermodell

“Ich nutze das Tippgebermodell seit Beginn dieses Jahres. Als Inhaber einer entsprechenden Gewerbeerlaubnis übernehme ich Finanzierungen für Kollegen, die diese nicht haben. So profitieren wir gemeinsam. Außerdem habe ich so Partner aus anderen Branchen gewonnen. Der Vorjahresumsatz war dieses Jahr schneller erreicht.”
(FALK ERNST | SeniorPartner, Geldpilot 24)

“Die insumma consulting AG nutzt dieses Tippgebermodell schon seit Jahren. Dieses Empfehlungstool mit der Möglichkeit der fairen Provisionsteilung bietet für alle Beteiligten eine win-win-Situation. Hierdurch ist es uns gelungen, wertvolle Multiplikatoren aus verschiedensten Gewerbebereichen dauerhaft für uns zu gewinnen.”
(FRANK SCHIDLOWSKI | Geschäftsführer insumma consulting AG)

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Über den Autor


Apella AG, Maklerpool
Apella Maklerverbund - Frei sein in einer starken GemeinschaftApella unterstützt freie Finanzdienstleister und sichert Ihnen den ungehinderten Zugang zum Finanzdienstleistungsmarkt. Das Vollsortiment umfasst zugelassene Produkte von ca. 800 Produktgesellschaften aus den Bereichen Investmentfonds, Versicherungen, Beteiligungen und Finanzierungen. Eine faire Maklervereinbarung, kein Mitgliedsbeitrag, keine Ausschließlichkeit, kein Umsatzdruck, diskontierte Provisionen - freies unabhängiges Agieren auf differenzierten Märkten - das alles spricht für Apella. Unsere Maklervereinbarung beinhaltet eine einmalige Treuhandklausel, durch die unsere angeschlossenen Makler Sicherheit sowie Unabhängigkeit und Freiheit gleichzeitig genießen.

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