03.02.2020, von Apella AG
Investment mit Mehrwert
Private-Wealth-Police –
Investment mit Mehrwert
Oft werden wir gefragt, ob wir in der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Lage der Welt, in Bezug auf die Geldanlage oder Altersvorsorge eine Lösung haben. Das Thema bei vielen Mandanten ist, dass sie Bedenken vor der Zukunft der EU und dem Euro haben sowie die Erträge im derzeitigen Umfeld recht gering sind. Oftmals liegt die Lösung schon in der richtigen Struktur des Vermögens.
Immer wieder sehen wir, dass viel zu viel Vermögen zu kurzfristig angelegt ist. Es befinden sich zu hohe Beträge auf Girokonto, Sparbuch oder Tagesgeld. Hier sollten lediglich ca. zwei bis drei Monatseinkommen als Notreserve vorhanden sein. Zusätzlich sollte auch das Geld, welches für Ausgaben oder Investitionen in den nächsten zwei bis drei Jahren gebraucht wird auf diesen Konten liegen.
Das verbleibende Vermögen sollte weltweit in verschiedene Geld- und Sachwerte gestreut angelegt werden. Hier ist eine Aufteilung von Geldanlagen in verschiedenen Währungen genauso wichtig, wie die Anlage in weit verteilten Unternehmensbeteiligungen und Rohstoffen bzw. alternativen Anlagen. Gemäß dem Motto
„Niemals alle Eier in einen Korb zu legen“,
sollten auch nicht alle Vermögenswerte innerhalb Deutschlands oder der EU gebucht sein. Die politische Risikostreuung stand vor mehreren Jahrzehnten stärker im Fokus und gewinnt wieder zunehmend an Bedeutung. Hierfür nutzen wir für Anlagebeträge ab 75.000 EUR die «Private- Wealth-Police» der Vienna Life aus Liechtenstein. Eine Lösung, bei welcher diese Punkte auf die Situation angepasst werden können.
Diese fondsgebundene, versicherungsbasierte Anlagelösung ermöglicht den Vermögensaufbau durch Einmalprämien mit weiteren Zuzahlungen. Neben mehr Sicherheit durch richtige Streuung und Steigerung der Erträge durch passende Strukturierung kann in der Lösung auch eine vom Testament unabhängige Nachfolgeplanung für das angelegte Vermögen berücksichtigt werden. Die Entscheidung zur konkreten Umsetzung der Geldanlagekann dabei vom Versicherungsnehmer selbst bestimmt oder bequem im Rahmen der TOP SELECT Fonds-Vermögensverwaltungen professionell delegiert werden. Damit haben Kunden – mit wenig Aufwand – mehr Sicherheit, die Ziele zu erreichen und durch den möglichen Mehrertrag Geld für andere Dinge des Lebens frei.
Die Vienna Life ist zwar in Liechtenstein ansässig, die «Private-Wealth-Police» für deutsche Mandanten entspricht jedoch den Rahmenbedingungen des deutschen Steuerrechts. Somit können die Vorteile der politischen Risikostreuung des Vermögens (Vermögen ist außerhalb Deutschlands und der EU) genutzt werden, ohne Bedenken in Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen in Deutschland aufkommen zu lassen.
Sehr nützlich ist unter anderem, dass die Versicherungsnehmereigenschaft in Schritten von einem Prozent aufgeteilt werden kann. Somit kann zum Beispiel ein Familienvater an sein Kind 99% der Versicherungsnehmereigenschaft schenken und das verbleibende ein Prozent behält er selbst. Dies hat zur Folge, dass nahezu der Wert der gesamten Police an das Kind geschenkt wurde ohne, dass das Kind allein Zugriff auf die Vermögenswerte hat. Diese Gestaltung nutzen wir regelmäßig, um im Zuge der Vermögensübertragung Freibeträge wirksam werden zu lassen und in diesem Fall z. B. dem Vater die Möglichkeit zu geben, weiterhin die Hand auf dem Vermögen zu haben. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, die bei Immobilien bekannte Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt bei der Versicherungslösung anzuwenden. Durch die Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt können unter anderem folgende Vorteile genutzt werden.
- weitere liquide Mittelzuflüsse für den Schenker
- der Schenker hat weiterhin «die Hand» auf dem Vermögen
- der steuerliche Wert der Schenkung wird reduziert
Auch die Möglichkeit der Termfix-Vereinbarung kommt bei der Regelung der Begünstigung zum Tragen. Bei minderjährigen oder charakterlich noch nicht gefestigten Begünstigten kann der früheste Zuflusszeitpunkt der Versicherungsleistung flexibel geregelt werden.
Die «Private-Wealth-Police» als Whole-Life-Tarif eignet sich hervorragend für Vermögen, das der zukünftige Erblasser seinen Begünstigten übertragen möchte. Durch die besondere Gestaltung endet die Police erst durch Tod der letzten versicherten Person mit der einkommensteuerfreien Todesfallleistung. Eine Ablaufleistung, welche der Abgeltungssteuer bzw. dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen würde, ist nicht vorgesehen. Dennoch besteht bei Bedarf nach dem ersten Jahr die Möglichkeit von Entnahmen. Mit dem Konzept lässt sich sehr einfach und kostengünstig eine flexible Nachfolgeplanung außerhalb des gesetzlichen Erbganges oder des Testamentes regeln. Gerade Personen die eine spezielle Nachfolgeregelung (Partner, Nachkommen) suchen, finden hier ihre passende Gestaltung ohne kostspieliges Testament.
Für Mandanten, welche durch die Regelungen des Par. 314 VAG (Zahlungsverbot) für deutsche Versicherungsgesellschaften verunsichert sind und welche dennoch die steuerlichen Vorteile einer Versicherungslösung nutzen wollen, bietet die «Private-Wealth-Police» eine erstklassige Lösung. In Liechtenstein stellt das Sicherungsvermögen im Konkursfall der Versicherungsgesellschaft eine Sondermaße dar.
Zusammengefasst hat die «Private-Wealth-Police» viele Parallelen zum Wertpapierdepot, ergänzt um steuerliche Vorteile. So werden bei Fonds keine Vorabpauschalen berechnet, bei der Realisierung von Gewinnen fällt keine Abgeltungssteuer an und die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei.
Bei Bedarf kann Vermögen aus der Versicherungslösung entnommen werden. Geschieht dies innerhalb der ersten zwölf Jahre und vor dem 62. Lebensjahr, so sind die Erträge nach Verrechnung der Kosten mit der Abgeltungsteuer zu versteuern. Dies ist dieselbe Steuer wie bei der Besteuerung von Wertpapieren in einem Bankdepot. Im Falle der Versicherung erfolgt die Besteuerung jedoch nach Kosten.
Werden Rückkäufe nach einer Laufzeit von zwölf Jahren und dem 62. Lebensjahr vorgenommen, so werden die Erträge nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert. In der Praxis führt dies regelmäßig zu einer niedrigeren Steuerlast.
Kommt es dazu, dass das Vermögen innerhalb der Police bis zum Ableben der versicherten Person angelegt bleibt, so fließt dieses Vermögen, mit dem über die Jahre aufgelaufenen Ertrag, als Todesfallleistung einkommensteuerfrei den Begünstigten zu. Mögliche Steuern, für Schenkung und Erbschaft sind zu beachten. Daher gilt es, sich auch hierüber rechtzeitig über Lösungen zu informieren.
Jens Quittschalle
Geschäftsführer | Apella WertpapierService GmbH
E-Mail: jquittschalle@apella.de
Telefon: +49 395 – 571 90 90
Schlagwörter: Finanzierung finanzwelt Investmentfonds Vertriebsansatz
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