Erhebliche Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung / Auswertung von bAV-Verträgen zur Entgeltumwandlung
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie den sie betreuenden Versicherungsmaklern drohen massive Haftungsrisiken in der betrieblichen Altersversorgung, weil Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung in erheblichem Umfang Mängel aufweisen. Das stellte die bbvs GmbH, ein Tochterunternehmen der Apella AG, in einer Untersuchung fest, die in diesen Tagen gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA) veröffentlicht worden ist. So sind in neun von zehn Fällen die Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder fehlen gänzlich.
Viele Unternehmen sitzen ebenso wie die an der Einrichtung der bAV beteiligten Makler, ohne es zu wissen, auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann. Da in den Klein- und Mittelbetrieben Personengesellschaften oder inhabergeführte Kapitalgesellschaften überwiegen, besitzen diese Risiken häufig auch ein persönlich existenzielles Ausmaß. Darüber hinaus kann je nach Fehler auch der Arbeitnehmer Einbußen erleiden, zum Beispiel wenn die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberbeiträgen nicht geregelt ist.
Auch in den Fällen, in denen Versicherungsvermittler im Auftrag der Arbeitgeber an der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung beteiligt waren, ist die Situation nicht viel besser. So fehlte in 95 Prozent der untersuchten Entgeltumwandlungen die erforderliche Beratungsdokumentation. Das wird zum einen für den Arbeitgeber zum Problem. Fehlt die Dokumentation, kann der Arbeitgeber nicht nachweisen, dass er seine Aufklärungs- und Informationspflichten vollständig erfüllt hat. Zum anderen kann auch der Versicherungsmakler nicht belegen, dass er die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt hat.
„Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung in kleinen und mittleren Unternehmen muss man mit der Lupe suchen“, erklärte Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs GmbH. Die Rentenberatungsgesellschaft im Apella-Verbund befasst sich vor allem mit der betrieblichen Altersversorgung und hat mehr als 1.000 bestehende Verträge der betrieblichen Altersversorgung in den versicherungsförmigen Durchführungswegen Direktversicherung und Pensionskasse geprüft und die Ergebnisse für das Deutsche Institut für Altersvorsorge in einem Dossier zusammengefasst.
Die betriebliche Altersversorgung ist für viele Makler nicht das eigentliche Hauptgeschäftsfeld. Daher sollten Vermittler und Makler unabhängige Expertise beim Abschluss von bAV-Verträgen hinzuziehen, um haftungssicher zu arbeiten. Die bbvs GmbH kooperiert sowohl mit Apella-Partnern als auch mit Maklern, die dem Apella-Verbund nicht angehören.
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