NEU AB 1. JANUAR 2027

Das Altersvorsorgedepot - die Riester-Nachfolge im Überblick

Jede gute Altersvorsorge verdient eine informierte Entscheidung.

Mit dem Altersvorsorgedepot löst der Gesetzgeber die bisherige Riester-Rente ab 2027 durch ein flexibleres, renditeorientiertes Fördermodell ab. Sie entscheiden selbst, wie viel Sicherheit oder Renditechance Sie möchten – vom chancenorientierten Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht bis zum klassischen Garantieprodukt. Bestehende Riester-Verträge genießen dabei vollen Bestandsschutz.

Höhere Förderung

Mehr Rendite-Chance

Einfacher für alle

das neue produkt

Altersvorsorgedepot

Die renditestärkere Fördervariante ab 2027.

Ohne Pflicht zur 100 %-Beitragsgarantie können Sie chancenorientiert anlegen, etwa in ETFs. Dafür erhalten Sie eine gestaffelte, deutlich einfachere Förderung als bisher bei Riester.

  • Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % bis 1.800 €
  • Bis zu 300 € Kinderzulage je Kind – bereits ab 25 € Sparbeitrag im Monat
  • Bis zu 1.800 € zzgl. Förderung als Sonderausgaben absetzbar, mit automatischer Günstigerprüfung
  • Einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für einen Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag
  • Erstmals sind alle Selbstständigen förderberechtigt – unabhängig von der Rentenversicherungspflicht

Für bestehende Kunden

Ihr bestehender Riester-Vertrag

Bestandsschutz garantiert – Wechsel jederzeit möglich.

Für laufende Riester-Verträge ändert sich zunächst nichts. Wer möchte, kann aber in die neue, oft attraktivere Förderung wechseln, ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzahlen zu müssen.

  • Bestandsschutz: Ihr Vertrag läuft ganz normal mit der bisherigen Förderung weiter
  • Wechsel in die neue steuerliche Förderung möglich, ohne Rückzahlung bereits erhaltener Zulagen
  • Beim Wechsel können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen
  • Rürup-(„Basisrenten“-)Verträge lassen sich nicht in ein Altersvorsorgedepot übertragen

Interessiert?

Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem Makler und finden Sie die passende Altersvorsorgelösung für Ihre Situation.

Häufig gestellte Fragen

Altersvorsorgedepot

1

Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot ohne Garantiepflicht. Als besonders einfache Variante gibt es zusätzlich das „Standarddepot“ mit einer gesetzlichen Kostenobergrenze von 1,0 % pro Jahr.

2

Ab wann sind die neuen Produkte verfügbar?

Anbieter dürfen die neuen Altersvorsorgeverträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Das zugrundeliegende Reformgesetz wurde im Frühjahr 2026 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

3

Wie funktioniert die neue Förderung genau?

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro, für weitere Beiträge bis 1.800 € sind es 25 Cent je Euro.
Hinzu kommt 1 € Kinderzulage je eingezahltem Euro bis 300 € je Kind sowie ggf. der einmalige Berufseinsteigerbonus von 200 €.

4

Wie hoch kann die Förderung maximal ausfallen – und gibt es Obergrenzen?

Maximal 540 € Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Nötig ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Die jährliche Einzahlung ist auf 6.840 € begrenzt, der Sonderausgabenabzug auf bis zu 2.340 €.

5

Wer ist förderberechtigt?

U. a. Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen in Kindererziehung oder Pflege, Minijobber, Landwirte, Künstler, Beamte sowie – neu – alle Selbstständigen. Ehepartner ohne eigene Berechtigung können unter bestimmten Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein.

6

Was unterscheidet Standarddepot, Altersvorsorgedepot und Garantieprodukt?

Das Altersvorsorgedepot verzichtet ganz auf eine Beitragsgarantie. Das Standarddepot ist eine einfache Variante davon mit Kostendeckel und zwei vorgegebenen Anlagestrategien. Garantieprodukte sichern dagegen 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge zu – zulasten der Renditechance.

Ihr bestehender Riester-Vertrag

1

Muss ich meinen bestehenden Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz – sie laufen wie gewohnt mit der bisherigen Förderung weiter. Alternativ ist es möglich, mit dem bestehenden Vertrag nur in die neue steuerliche Förderung zu wechseln.

2

Kann ich von meinem Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?

Ja. Ein Wechsel in einen Neuvertrag nach den neuen Konditionen ist möglich, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können jedoch Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

3

Kann ich meinen Rürup-("Basisrenten"-)Vertrag übertragen?

Nein, eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (Rürup) in ein Altersvorsorgedepot ist nicht vorgesehen. Rürup-Verträge gehören zur Basisversorgung und unterliegen eigenen Regeln.

4

Sind diese Informationen verbindlich oder eine Anlageberatung?

Nein. Diese Seite bietet ausschließlich allgemeine, produktunabhängige Informationen auf Basis des aktuellen Gesetzesstands und ersetzt keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Einschätzung stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Förderrechner

Schätzen Sie Ihre voraussichtliche staatliche Förderung im Altersvorsorgedepot und vergleichen Sie die Förderquote mit der bisherigen Riester-Rente. Alle Angaben sind vereinfachte, unverbindliche Beispielrechnungen ohne Gewähr.

Wird nur zur Schätzung Ihres persönlichen Steuersatzes für die zusätzliche Steuerersparnis herangezogen.
Mindestens 10 €/Monat (120 €/Jahr) nötig, um überhaupt Zulagen zu erhalten.
Hinweis: Unterhalb von 10 € monatlichem Eigenbeitrag entsteht kein Förderanspruch.
735 €
Förderbetrag pro Jahr (Grund- & Kinderzulage)
53 %
Förderquote bezogen auf Ihren Eigenbeitrag
0 €
Zusätzliche Steuerersparnis pro Jahr*

Förderquote im Vergleich

Bei gleichem monatlichen Eigenbeitrag und gleicher Kinderzahl
Altersvorsorgedepot (ab 2027)53 %
Riester-Rente (bisher)34 %
Altersvorsorgedepot Riester-Rente (Annahme: alle Kinder ab 2008 geboren)

*Für die Günstigerprüfung wird der Sonderausgabenabzug auf den Gesamtbeitrag berechnet – also Eigenbeitrag zzgl. der bereits gutgeschriebenen Förderung (Grund- und Kinderzulage). Der steuerlich maximal absetzbare Betrag liegt bei 1.800 € zzgl. Förderung; der absetzbare Betrag wird mit dem persönlichen Grenzsteuersatz multipliziert. Die zusätzliche Steuerersparnis ergibt sich nur, soweit dieser Steuervorteil die bereits erhaltene Förderung übersteigt. Der zugrunde gelegte Steuersatz basiert auf einer vereinfachten Näherung des Einkommensteuertarifs 2026 (Ledige, ohne Kirchensteuer/Soli, ohne Werbungskosten-Einzelnachweis) und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Diese Seite enthält allgemeine, produktunabhängige Informationen auf Basis des zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Gesetzesstands (Altersvorsorgereformgesetz, verabschiedet 27.03.2026 / 08.05.2026).
Sie stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und begründet keine Ansprüche. Änderungen durch nachgelagerte Rechtsverordnungen sind vorbehalten. Quelle der FAQ-Inhalte: Bundesministerium der Finanzen.