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TVO

Informationen zu nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten nach der EU-Transparenzverordnung (TVO)

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzanlage- und Versicherungsanlageprodukten

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) bezeichnet die TVO Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance), deren Eintritt negativen Einfluss auf den Wert der Investition bzw. der Anlage haben können. Die ESG-Risiken können einzelne Unternehmen wie Branchen oder auch Regionen betreffen.

Nachhaltigkeitsrisiken können beispielsweise folgende sein:

– Umwelt:
Infolge des Klimawandels können extreme Wetterereignisse auftreten, welche beispielsweise zu extremen Trockenperioden, aber auch zu Überschwemmungen, Unwettern und vergleichbaren Extremwettersituationen führen können.

– Soziales
Besondere Nachhaltigkeitsrisiken können sich beispielsweise aus fehlenden arbeitsrechtlichen Standards, Standards für den Gesundheitsschutz bzw. deren Nichteinhaltung ergeben.

– Unternehmensführung
Risiken im Bereich der Unternehmensführung können sich beispielsweise bei Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder auch bei Korruption ergeben.

 

Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit, Art. 3 TVO

Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Vermittlung und Beratung werden die Informationen von Produktpartnern zu deren einzelnen Produkten zur Verfügung gestellt. Produkte von Anbietern, die keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitskriterien bei der Investitionsentscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet. Über die Berücksichtigung von ESG-Risiken informieren die jeweiligen Produktanbieter im Rahmen ihrer vorvertraglichen Informationen. In diesem Rahmen hat der Kunde die Möglichkeit, entsprechende Fragen bereits vor einem möglichen Abschluss anzusprechen.

Informationen zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, Art. 4 TVO

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren grundsätzlich berücksichtigt. Dabei erfolgt die Berücksichtigung auf Basis der von den jeweiligen Produktpartnern zur Verfügung gestellten Informationen. Der Umfang und Inhalt der jeweiligen Informationen ist u. a. auch davon abhängig, welche Informationen der jeweilige Produktanbieter zur Verfügung stellt.

Informationen zur Vergütung

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzanlage- und Versicherungsprodukten wird nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst; diese sind unerheblich und werden nicht berücksichtigt.