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Ausgabe 04/2018

Apella Vorstand wehrt sich gegen unzulässige Datenweitergabe und unterstützt Makler mit Musterschreiben für die Kunden

Die Apella AG richtet eine massive Beschwerde an die Generali Versicherung wegen der unzulässigen Weitergabe von Kundendaten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG. Anlass dieser Beschwerde waren Schreiben an Kunden, die von Apella-Partnern betreut werden. Darin wird die Datenübertragung angekündigt mit der Begründung, dass damit eine bessere Betreuung vor Ort stattfinden könne. „Für diese Verträge liegen der Generali aber entsprechende Maklervollmachten vor. Der Versicherer ist also gar nicht berechtigt, diese Kunden direkt zu kontaktieren, vor allem nicht mit dem Ziel, deren Vertragsdaten an Wettbewerber weiterzugeben“, stellt Apella-Vorstand Harry Kreis klar. Dieses Verhalten sei eindeutig wettbewerbswidrig.
Daher habe die Apella AG bereits im Namen der Makler, die Generali-Verträge betreuen, Widerspruch zur Weitergabe der Daten an die Allfinanz Aktiengesellschaft DVAG erhoben. Mit der angestrebten Datenübermittlung werde dem bisherigen Kundenwunsch zuwider gehandelt. Die Apella AG hat Generali aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist zu erklären, dass keinerlei Weitergabe von Daten zu Verträgen, die sich im Bestand der Apella AG und deren Partner befinden, erfolgt. Anderenfalls werde man im Interesse der Kunden und der kooperierenden Makler alle rechtlichen Schritte ergreifen, um die Daten der Kunden zu schützen und die Rechte der Apella AG und ihrer Partner durchzusetzen.
Ergänzend dazu unterstützt Apella die Makler mit Musterschreiben für die Kunden, mit denen sie sich auch selbst gegen die Datenweitergabe zur Wehr setzen können.

 

Über Apella AG
Der 1993 gegründete Maklerpool betreut rund 4.000 angeschlossene Berater und verwaltet im Bereich Investmentfonds knapp 850 Millionen Euro.

 

Pressekontakt: 
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