Sehr geehrte Maklerinnen,
sehr geehrte Makler,
wenn die Fantastischen Vier ihren Songtext „MFG“ im Jahr 2018 geschrieben hätten, wären in der langen Aufzählung von Abkürzungen, die unser Leben durchziehen, sicher auch die fünf Buchstaben DSGVO zu finden. Dem Hype dieses Kürzels hätten sich die Musiker wohl auch nicht entziehen können. Apella hat sich davon nicht treiben lassen, sondern klar Stellung bezogen. Mit unserer Rechtsauffassung, dass Pools mit ihren Maklern keinen Vertrag für eine Auftragsdatenverarbeitung abschließen sollten, weil dies nicht nur nicht nötig, sondern unter Umständen für die Makler sogar nachteilig ist, sind wir gegen den Strom geschwommen. Dennoch haben wir die Stimme erhoben und zweimal die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht.
Die Reaktion im Markt fiel allerdings enttäuschend aus:
viel unsachliche Polemik, kein fachlicher Disput. Letztlich gaben uns Experten wie der renommierte Fachanwalt Michaelis aber Recht. Doch zuvor wehte uns der Wind heftig ins Gesicht. Dennoch würden wir es wieder so machen. Das sind wir unseren Partnern schuldig. Daher haben wir auch ausgiebig Vorsorge in der Causa „Datenschutz“ betrieben.
Mit Prof. Ulf Glende wissen wir einen anerkannten Berater an unserer Seite (glende.consulting). Hinzu kommen neben der hauseigenen Juristin zwei weitere exzellente Rechtsexperten. Zum einen Gansel Rechtsanwälte, die größte Anlegerschutzkanzlei in Berlin, die eigentlich nur Kunden gegen Berater und Produktgesellschaften vertritt. Nur bei Apella macht die Kanzlei Gansel eine Ausnahme. Zum anderen steht uns und Ihnen die Kanzlei Harbig, einer der besten Anwälte für Vertriebsrecht, zur Seite. Sie war federführend bei der Ausarbeitung der Dokumente für die Datenschutzgrundverordnung und bei der Überarbeitung unserer Maklervereinbarung. (Mehr dazu auf Seite 13) Mit Apella sind Sie auf der sicheren Seite, im wahrsten Sinne des Wortes. Der Hype um die Datenschutzgrundverordnung ist gerade etwas abgeklungen, da fährt der Gesetzgeber am Horizont der Rechtslandschaft das nächste schwere Geschütz auf: den gesetzlichen Provisionsdeckel. Wie wahrscheinlich ist es, dass diese Waffe scharf gemacht wird?
Die EU-Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, die 2017 in nationales Recht umgesetzt wurde, lässt Provisionen weiterhin zu. Allerdings sollen Fehlanreize vermieden werden. Deshalb ist ein Provisionsdeckel wahrscheinlich. Er bekommt durch die Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes zusätzlich Auftrieb. Der Gesetzgeber hatte sich mehr davon versprochen. Die Abschlussprovisionen sind nicht in dem von ihm erwarteten Maße gesunken. Ob es letztlich eine Deckelung bei 25 Promille sein wird, wie es die BaFin vorgeschlagen hat, lässt sich heute noch nicht absehen. Aber egal was kommt, handeln Sie jetzt schon. Mit dem LVRG ist die Qualität der Lebensversicherung nicht besser geworden. Mit der nächsten Maßnahme wohl auch nicht.
Möglicherweise sind dieses Mal auch die Biometrie-Produkte betroffen. Reden Sie daher mit Ihren Kunden über eine Absicherung zu den bisherigen Konditionen. Apropos reden: Vom 7. bis 12. Januar 2019 findet der Apella-Jahresauftaktkongress statt. Merken Sie sich den Termin vor. Wir erwarten Sie wieder im Schlosshotel Fleesensee zum gemeinsamen Austausch.
Ihr Guntram Schloß
Unser Fachmagazin erscheint zwei Mal im Jahr. Erfahren Sie mehr über strategische und konzeptionelle Vertriebsideen, Akquisemöglichkeiten, außergewöhnlich erfolgreiche Produktideen aus den bereichen Kapitalanlagen, Versicherungen und Finanzierungen.